Wünschen Sie sich eine höhere Aufenthaltsqualität in Ihrer Strasse? Setzen Sie sich noch heute für eine Begegnungszone ein!
In Begegnungszonen gehört die Strasse den Menschen und nicht den Autos. Anwohnende können in Wohnquartieren die Strasse zurückerobern, indem sie solche Zonen beantragen.
In einer Begegnungszone haben Fussgängerinnen und Fussgänger gegenüber Auto- und Velofahrenden Vortritt. Es gilt Tempo 20. Die Strasse wird zu einem Begegnungsort und ist nicht mehr dem Verkehr alleine vorbehalten. Eine Begegnungszone bringt mehr Lebensqualität, direkt vor Ihrer Haustüre! Kinder dürfen sich in Wohnquartieren eher auf Strassen aufhalten, und Eltern lassen das auch zu. In Orts- oder Quartierzentren wird es attraktiver für Geschäfte oder Strassencafés, weil sich Fussgänger lieber in Begegnungszonen aufhalten. Die Aufenthaltsqualität ist viel höher. Ältere Leute und Leute mit eingeschränkter Mobilität haben weniger Stress und müssen keine Umwege bis zum Fussgängerstreifen laufen. Wenn Autofahrende mit Tempo 20 daherkommen, ist der Bremsweg massiv kürzer, was die Sicherheit deutlich erhöht.
Die meisten Städte erwarten, dass die Anwohnenden die Initiative ergreifen und Begegnungszonen beantragen. Meistens müssen dafür Unterschriften gesammelt werden. In der Regel müssen 60 Prozent der Anwohnenden mit einer Unterschrift zustimmen. Begegnungszonen sind ein Modell, das in vielen Strassen umgesetzt werden kann. Mit der sinnvollen Verdichtung unserer Städte wird die Qualität des öffentlichen Raumes immer wichtiger. Gut gemachte Begegnungszonen eignen sich dafür bestens.
In vier Schritten zur Begegnungszone:
- Sprechen Sie mit der zuständigen Person in der Verwaltung ihrer Gemeinde und informieren Sie sich über die Anforderungen.
- Begeistern Sie Ihre Nachbarn und Nachbarinnen für die Begegnungszone (z.B. mit Besuchen und Gesprächen oder einem Strassenfest).
- Stützen Sie Ihr Anliegen möglichst breit ab (z.B. Quartierverein) und sammeln Sie nötigenfalls genügend Unterschriften der Anwohnenden.
- Reichen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle in der Gemeindeverwaltung ein.